TOLKEMIT (1)
Wann Tolkemit begründet ist, lässt sich nicht sagen. Daß eine Ansiedlung hier in der Preußenzeit schon bestand, darauf deutet nicht nur der Name, der altpreußischen Ursprungs ist, sondern darauf weisen auch die zahlreichen Funde aus vorgeschichtlicher Zeit hin, die bei Tolkemit gemacht worden sind, vor allem aber der Burgwall, die Tolkemita, die südöstlich der heutigen Stadt liegt.
Der Orden ließ nun an der Stelle der alten Ansiedlung oder in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eine Stadt erstehen. Wann aber diese Stadt ihre Handfeste, also ihre Gründungsurkunde, erhalten hat, ist genau nicht angegeben. Es muß aber zwischen dem 12. März 1226 und dem 27. Mai 1300 geschehen sein. Denn in dieser Zeit war Ludwig von Schippe, der der Stadt ihre Handfeste ausgestellt hat, zunächst Komtur von Elbing und späterhin Landmeister von Preußen. Wir wissen nicht, ob er in diesem oder jenem Amt Tolkemit begründet hat. Beides ist möglich. Die Gründungsurkunde selbst ist zwar nicht mehr vorhanden, dafür aber eine Erneuerung vom 21. März 1351, die der Hochmeister Heinrich Dusemer (1345-1351) in Marienburg bewirkt hat. An erster Stelle räumt diese erneuerte Handfeste den Bürgern von Tolkemit das freie Marktrecht ein mit den Worten: „Einen freien Markt sollen sie haben, einem jeglichen zu kaufen und zu verkaufen.“ Weiter heißt es: „Wir verleihen und geben ihnen kulmisches Recht und 100 Hufen, die der Stadt gehören sollen, erblich und ewiglich zu demselben Recht in solcher Weise, wie hernach geschrieben steht, zu besitzen. Die erste Grenze des Gutes (d.h. Gemarkung) ist bei dem Frischen Haff bei den Grenzen des Dorfes Cadinen, von da zu gehen am Frischen Haff nach der vorgenannten Stadt, das etwa, wo Bruder Hildebrands, des Fischmeisters von Elbing, Bude, von da über das Fließ bis an eine bezeichnete Grenze, von da mit den Bergen an das Gut Pangordicien (d.i. Neukirch-Höhe), an eine bezeichnete Grenze, von da weiter bis an Bandeynens (ein untergegangenes Dorf südlich von Tolkemit) Gemarkung an eine bezeichnete Grenze, von da gleich nach dem Frischen Haff bis an die erste Grenze. Von den vorgenannten Hufen soll der Pfarrer in der Stadt vier freie Hufen haben zu der Pfarre und die Einwohner der Stadt acht freie Hufen haben zu der Stadtfreiheit und zu gemeinem Nutzen. Und Bernhard von Rotstok, der die Stadt begründet hat, und seine Erben soll der Begründung wegen acht Freihufen haben und das Schulzenamt und den dritten Pfennig von dem Gerichte zu kulmischem Recht frei ewiglich. Doch wollen wir selbst richten in der Stadt Grenzen alle Preußen und Polen und allerlei Leute wendischer Zunge, die da Gäste sind. Von den anderen Hufen sollen uns und unsern Brüdern derselbe Bernhard und seine Erben und die Hufenbesitzer alle Jahre zinsen und geben von jeglicher Hufe ein halbe Mark Pfennige auf St. Marien, des heiligen Bischofs Tag, und vier Hühner, wenn die von ihnen gefordert werden, und dazu jährlich von jeglichem Pfluge, mit dem man ackert, einen Scheffel Weizen und einen Scheffel Roggen; und von jeglichem Haken (etwa 2/3 Hufe) einen Scheffel Weizen auf denselben Tag. Der Orden behält vom Lande einiges für sich selbst. Darüber heißt es: „Hiervon behalten wir uns selbst zu unserem Nutzen zwischen den vorgenannten zwei Grenzen beim Haff aller Enden eines Seiles Länge vom Wasser, dem Haffe, nach dem Lande zu messen. Wir behalten uns auch den Fleck vor der Stadt gegen Cadinen hin, wie er gezeichnet ist. Und sollten wir da eines Tages Leute setzen, die sollen genießen und gebrauchen der Weide, des Holzes und was die Stadt anderes Gemeinsames hat, ebenso wie die, die in der Stadt sitzen.“ Der Orden behält sich ferner, wie üblich Mühlen und Mühlenstätten innerhalb und außerhalb der Stadt vor, ebenso die Freiheit zur Anlage von Krügen außerhalb der Stadt. Die Krüge in der Stadt lässt er frei. Der gemeine Zins vom Kaufhause, den Brotbänken, den Schuhbänken, den Krämerbuden, Badestuben und von ähnlichen Stätten soll geteilt werden. Die eine Hälfte erhält der Orden, die andere die Stadt. Ferner behalten sich die Ritter die Münze in der Stadt vor. Übrigens hat in Tolkemit nie eine Münzstätte bestanden. Erlassen die Ritter Gerichtsbußen, so sollen Schulz und Bürger sie auch erlassen. Willküren (d.h. Gesetze oder Verordnungen) darf die Stadt nicht geben, ebenso wenig darf sie Befestigungen zu ihrer Gemarkung anlegen. Ohne Genehmigung des Ordens darf auch kein Kloster in der Stadt gebaut werden.
Als Zeugen nennt diese für die Stadt Tolkemit so bedeutungsvolle Urkunde des Großkomtur Winrich von Kniprode (Er war von 1351-82 der bedeutendste Hochmeister des Ordens in Preußen), den Oberstspittler Hermann Kadoff, den Obersttrappier Ludwig von Wolkenberg, den Treßler Johann Langerock, den Elbinger Komtur Ortolf von Trier, den Kaplan des Hochmeisters und Domherrn zu Marienwerder Johannes, die Kumpane (d.h. Adjutanten des Hochmeisters) Johann von Bolandt und Eckert von Buchheim und die Schreiber Heinrich und Nikolaus.
Am 16. November 1344 wurde die Tolkemiter Pfarrkirche mit ihrem Grundeigentum und Einkommen dem Heiligen-Geist-Hospital in Elbing einverleibt. Diese Zugehörigkeit endete rechtlich wohl erst mit der Zeit der Ordensherrschaft (1466), tatsächlich wohl erst 1457, als Elbing sein Hauptprivileg erhielt.
Am 25. Januar 1354 verlieh der Elbinger Komtur Ortolf von Trier in Cadinen dem Schultheißen Gerhard in Tolkemit 12 1/2 Morgen, die neben den Äckern und Gärten der Pfarre lagen und der „Pfefferberg“ genannt wurden. Er hatte dafür einen halben Vierdung für den Morgen und zwei Hühner als jährlichen Zins zu entrichten.
Derselbe Komtur verlieh 5 Jahr später, am 25. Mai 1359, den Bürgern von Tolkemit und den Einsassen von Neuendorf Fischereigerechtigkeit auf dem Frischen Haff. Sie durften fischen mit kleinem Gezeuge, nämlich Stocknetzen, Zärtnetzen, Säcken und Alsper. Die Aufsicht übte der Fischmeister der Komturei Elbing aus.
Hochmeister Winrich von Kniprode (1351-1382) gab der Stadt ein eigenes Wappen, einen Schild mit drei Rosenblättern. Wahrscheinlich wurde auch zu Zeiten dieses Hochmeisters die Befestigung der Stadt ausgebaut. Bis dahin war die Stadt nur mit Palisaden umgeben. Jetzt traten an ihre Stelle Mauern von 5-6 m Höhe und 3 m Stärke, Türme und Tore, von denen es schließlich 5 gab. Nach Norden das Frauenburger-, nach Osten das Neuendorfer oder Pfaffen-, nach Süden das Mühlen- oder Elbinger und nach dem Haff zu das Haff- und das Fischertor.
Der Bach, der früher wohl dort sein Bett hatte, wo heute die Herrenstraße sich hinzieht, wurde um die Stadt herumgeleitet und mußte vor der Mauer als Stadtgraben zu Verteidigungszwecken dienen.
Die Errichtung des St. Georg-Hospitals fällt wohl auch, wenn nicht schon in eine frühere, in die Zeit des Hochmeisters Winrich von Kniprode. Der Grund und Boden, auf dem es errichtet wurde, gehörte zu dem Streifen Landes auf dem Wege nach Cadinen, das sich der Orden bei der Gründung der Stadt vorbehalten hatte. Wie üblich, wurde das Hospital vor den Stadtmauern errichtet, das es zur Aufnahme von Aussätzigen und Pestkranken bestimmt war. Erst nach 1450 wurde es durch die Freigebigkeit der Familie v. Baisen in ein Bürgerhospital umgewandelt.
Seine Sorge um das Wohl der Armen bezeugte der Orden durch eine Urkunde. die am 3. November 1381 in Tolkemit ausgestellt ist. Danach verleiht der Komtur Ulrich von Fricke den armen Leuten in Haselau den alten Garten und die Hofstätte des Waldmeisters, gelegen im Grunde bei der Mühle, in der Größe von etwa 6 Morgen. Ein Zins lastet nicht auf dem Besitz. Danach muß der Waldmeister der Elbinger Komturei schon vor 1381 in Tolkemit seinen Amtssitz gehabt haben. Späterhin war dieser Sitz Elbing, dann Cadinen, und zuletzt wieder Tolkemit. Hier blieb schließlich das Waldamt bis zur Abtretung des Gebietes an Polen.
Am 28. Oktober 1376 wurde die Tolkemiter Pfarrkirche vom ermländischen Bischof Heinrich Sorbom (1373-1401) zu Ehren des siegreichen Kreuzes, der Jungfrau Maria und des Apostels Jacobus geweiht. Das Gotteshaus war bis dahin nur aus Holz erbaut; nun wurde es massiv errichtet, daher die Weihe.
Aus der Zeit des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein (1382-1390), des Nachfolgers Winrichs von Kniprode, haben wir zwei für die Geschichte Tolkemits wichtige Urkunden.
Am 17. April 1386 verlieh der Elbinger Komtur Siegfried Walpot von Bassenheim in Cadinen der Stadt Tolkemit 1 ½ Samiler Wiesen. Von jedem Morgen sollte sie jährlich 8 Skot Zins zahlen. Scharwerkspflicht ruhte auf den Wiesen nicht.
Derselbe Komtur verlieh am 17. März 1387 in Holland an Beneke Crusen zu Tolkemit 4 Morgen Wiese, an der Bürgerweise zu Samilien gelegen, gegen einen jährlich Zins von einem Vierdung.
Dem am 13. März 1440 begründeten Bunde der Landesritter und Städte trat Tolkemit am 3. April desselben Jahres bei. Den Beitritt erklärten für die Stadt der Bürgermeister Hans Schonenmur und die Ratleute Hans Koler und Nikolaus Kupp.
Der Hochmeister Konrad von Erlichshausen stellte am 14. September 1444 im Liebstadter Ordenshofe der Stadt Tolkemit eine neue und erweiterte Handfeste aus. Er erklärt darin, die Stadt Tolkemit habe ihn durch Bürgermeister, Ratleute und Einwohner bitten lassen, ihre Handfeste zu erneuern und etliches darin zu ändern. Zur Ansehung ihrer demütigen Bitte und getreuen Dienste und in Erwartung gleichen Verhaltens in künftigen Zeiten sei er ihrem Wunsche nachgekommen. Auf Grund er erneuerten Handfeste von 21. März 1351 hatten die Tolkemiter die Hälfte des gemeinen Zinses vom Kaufhause, den Brotbänken, den Schuhbänken, den Krämerbuden, Badstuben und von ähnlichen Stätten an den Orden zu entrichten. Konrad von Erlichshausen verzichtete für den Orden auf diese Abgabe, so daß die Stadt den gesamten Zins hiervon behalten darf. Dafür aber haben die Bürger jährlich zu Martine 1 Mark an den Elbinger Komtur zu zahlen. Als Zeugen dieser letzten Tolkemiter Ordensurkunde sind genannt der Großkomtur Hans von Remchingen, der Oberspittler und Elbinger Komtur Heinrich Reuß von Plauen, der Kaplan Silvester, die Kumpane Wilhelm von Hundenborn und Egloff von Rosenberg und die Schreiber Martin, Johannes und Nikolaus.
Auf dem Ständetage am 20. April 1450 beklagten sich die Städte Tolkemit und Mohrungen darüber, daß sie mit ungerechten Abgaben, dem Schalwenkorn und dem Wartgelde, beschwert würden. Tolkemit insbesondere führte noch Klage darüber, daß der Orden der Stadt den dritten Teil der Bußen aus der großen Gerichtsbarkeit unrechtmäßigerweise vorenthalte.
Am 11. Juli 1450 huldigte die Stadt Tolkemit, Rat, Schöffen und die ganze Gemeinde, dem Hochmeister Ludwig von Erlichshausen (1450-1467), unter dem der Ordensstaat zugrunde gehen sollte.
Hans von Baisen, der erste Rittergutsbesitzer von Cadinen, von den Ordensrittern „der lahme Basilisk“ oder „der lahme Drache genannt, hatte sich an die Spitze der Aufständischen gestellt, die den Orden stürzen und Preußen an Polen ausliefern wollten. Dies führte zu dem furchtbaren 13jährigen Kriege (1454-66).
Zunächst wurden die Ordensburgen zerstört. Zuerst fiel Thorn den Aufständischen in die Hände, wenige Tage später Elbing. Die Tolkemiter folgten dem gegeben Beispiel. Die kleine Burg, die sich auf dem Amtsberge erhob, wurde erstürmt und zerstört. Spuren von ihr sind nicht mehr erhalten.
Am 19. Juni 1454 leistete Tolkemit in der Person des Michael Reichenau dem Polenkönig Casimir IV. den Treueid.
Auf der Tagfahrt zu Graudenz am 13. Juli 1454 wurde Tolkemit eine Steuer von 100 Mark auferlegt.
Am 22. Juli 1456 überfielen Ordenstruppen aus Königsberg und Heiligenbeil die Stadt Tolkemit, nahmen 150 Bürger mit, trieben Vieh fort und brandschatzten die Stadt in empfindlicher Weise.
Hans von Baisen (+ 1459), der erste polnische Gubernator von Preußen und Besitzer Cadinens, dotierte das St. Georgenhospital in Tolkemit so freigebig, daß es der Aufnahme alter, armer und bedrängter Bürgerinnen dienen konnte. Es hatte wohn schon seit den Zeiten Winrichs v. Kniprode bestanden, aber als Lepraheim (d.h. als Aussätzigenhaus) und nicht als Altersversorgungsanstalt.
Durch den 2. Thorner Frieden 1466 wurde auch Tolkemit und sein Waldamt, überhaupt das angrenzende Gebiet, an Polen abgetreten.
Die Tolkemiter Mühle ist gewiß bereits zur Ordenszeit begründet worden. Das geht auch aus der Handfeste hervor. Die Mühle lag in ältesten Zeiten am Krickelberge, etwa 1 Kilometer von der Stadt entfernt. Zeugnis dessen sind aufgefundene Fundamente. Später in der polnischen Zeit wurde am Burgwall ein Schleusenwerk eingerichtet, man führte einen Kanal aus dem Bache an die Stadt und erbaute unmittelbar vor den Mauern eine Mühle.. Nikolaus Kopernikus, der berühmte Frauenburger Domherr, soll den Mühlenkanal gebaut haben. Bewiesen ist dies nicht; allein die Möglichkeit besteht, da gerade zu des Kopernikus Zeiten Tolkemit im Besitz des ermländischen Domkapitels sich befand. Zur Ordenszeit waren für die Mühle sieben Sammelteiche auf der Höhe angelegt worden. Von diesen gibt es heute nur noch zwei, die anderen fünf wurden zu Wiesen.
In den Ordenzeiten gab es wohl keine Stadt, und wäre sie noch so klein gewesen, die keine öffentliche Badestube gehabt hätte. So war es auch in Tolkemit. Die Badestube wird hier schon in der Gründungsurkunde erwähnt.
Ein Geschichtsschreiber berichtet, daß die vor der Stadt Tolkemit wohnenden Juden, Gärtner und Polen dem Orden einen Zins von 86 Skot hätten erlegen müssen. Diese Angabe ist mit größter Vorsicht aufzunehmen, da Juden vom Orden überhaupt nicht im Lande geduldet wurden.
In der polnischen Zeit wurde Tolkemit zur Starostei.
Zur Starostei gehörten:
1. Die Stadt Tolkemit mit ihrem Kämmereidorf Neuendorf
2. Die Dörfer Conradswalde, Neukirch-Höhe, Klakendorf, Hütte, Haselau und Maibaum. Neukirch gehörte von 1469-1508 dem Elbinger Brigittenkloster.
3. Die Starosteivorwerke Kickelhof (= Hühnerhof), Dünhöfen (= Duwenhöfen = Taubenhof) und Rückenau (= Getreideau).
Birkau lag zwar im Gebiet der Tolkemiter Starostei, gehörte aber dem Elbinger Heiligen-Geist-Hospital.
Die beiden südöstlich von Tolkemit gelegenen Ortschaften Bandeynen und Unruhe waren untergegangen. Noch heute aber nennt man eine Stelle in dem Stelliner Forst Unrau, welcher Name an das Dorf Unruhe erinnert.
Hans von Baisen, der Führer der Aufständischen im 13jährigen Krieg, hatte schon 1432 die Herrschaft Cadinen zum erblichen Besitz erhalten. Diesem fügte sich das Tolkemiter Gebiet gut an. König Casimir von Polen verschrieb daher am 19. Juli 1457 dem damaligen Gubernator der Lande Preußen, Hans von Baisen, für die Summe von 4000 Mark, die dieser ihm geliehen und für Land und Städte ausgegeben hatte, die Stadt Tolkemit mit Neuendorf, die Mühle Tolkemit, die Wiek, Haselau und den Haselauer Wald, Bandeynen, das später untergegangene Dorf südöstlich von Tolkemit, die Haffwiesen und die Keutelfischerei. Außerdem erhielt Baisen damals die Dörfer Lenzen und Baumgart, die aber sehr bald an die Stadt Elbing kamen. Das an Baisen damals verliehene Tolkemiter Gebiet hatte also noch nicht die Ausdehnung der späteren Starostei. Die anderen Dörfer kamen zu ihr erst im weiteren Verlauf der Geschichte hinzu. Das an Baisen verliehene Gebiet sollten er und seine Erben behalten, bis die 4000 Mark vom polnischen König auf einen Tag und mit einem Male ausgezahlt wurden. Da das nie geschah, blieben die Baisen im Besitz des Tolkemiter Gebiets.
Hans von Baisen stattete das St. Georgshospital in Tolkemit mit reichlichen Mittel aus, so daß es als Altersversorgungsanstalt für alte Tolkemiter Frauen dienen konnte. Er ist damit der zweite Begründer des Hospitals geworden. Ihm und seiner Familie gebührte daher das Recht, den Geistlichen des Hospitals dem ermländischen Bischof zur Einsetzung vorzuschlagen.
Der Bruder des Hans von Baisen, Tibureius oder Stibor, sein Besitznachfolger in Cadinen, erbte wohl auch das Tolkemiter Gebiet.
Da streng genommen die Starostei Tolkemit erst seit dem 2. Thorner Frieden von 1466 zu Recht bestand, ist Stibor von Baisen der erste Starost von Tolkemit im eigentlichen Sinne gewesen.
Die Söhne Stibors, Nikolaus und Johannes, haben dann die Starostei innegehabt. Jener wurde 1480 Woiwode von Marienburg. 1482 präsentierte er zu der Hospitalsvikarie in Tolkemit einen Geistlichen. Er starb 1503. Sein Bruder Johannes, der 1478 als Castellans von Elbing und Hauptmann von Tolkemit genannt wird, muß schon vor dem 18. Dezember 1483 gestorben sein, denn an diesem Tage schlug seine Witwe einen Geistlichen für das St. Georgshospital vor.
Der Sohn des Johannes von Baisen, Georg oder Jorgen, war der letzte Tolkemiter Starost aus dem Hause Baisen. Als solcher wird er 1492 urkundlich bezeugt. Durch seine Heirat verfeindete er sich mit dem ermländischen Bischof Lukas von Watzelrode. Dieser betrieb beim polnischen Hof die Enthebung Jorgens v. Baisen vom Amt eines Tolkemiter Starosten. Sie erfolgte 1506. Von 1506 bis 1508 verwaltete schon der Bischof die Starostei. Erst 1508 wurde sie ihm offiziell verliehen.
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