DER LANDKREIS ELBING   
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Dornbusch


wird ein Stück Landes genannt, das erst im 18. Jahrhundert allmählich im sogenannten Ostwinkel durch Anlandung entstanden ist und nördlich von den Bollwerkswiesen liegt. Wenn im 19. Jahrhundert Dornbusch vorübergehend „Freies Bürgergut“ genannt wird, so soll damit natürlich nicht ausgedrückt werden, daß Dornbusch jemals freies Bürgergut etwa in der Weise wie Koggenhöfen oder Wogenap gewesen ist. Abgesehen von der lächerlichen Kleinheit dieses Stückchen Landes, ist der Ausdruck „Freies Bürgergut“, der in  der polnischen Zeit Elbings eine besondere Bedeutung hatte, bei Dornbusch nur von der freigiebigen Austeilung her zu verstehen, die diese Benennung in der preußischen Zeit erfuhr. Damals sollte die Bezeichnung „Freies Bürgergut“ in vielen Fällen nur bedeuten, daß ein Landstück außerhalb jeder Dorfsgemarkung lag; mehr hatte die Bezeichnung „Freies Bürgergut“ auch bei Dornbusch nicht zu bedeuten.


Der Dornbusch und die sogenannte kleine Wogenaper Kampe galten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als ein Grundstück. Dornbusch war damals etwas über 11 Morgen, die kleine Wogenaper Kampe über 7 Morgen groß. Das Grundstück gehörte ursprünglich als Anlandung der städtischen Bollwerkswiesen der Stadt Elbing. Die städtische Kämmerei vererbpachtete es 1812 an das Gemeingut der Altstadt gegen einen jährlichen Kanon von über 33 Talern. Das Gemeingut der Altstadt löste 1824 diesen jährlichen Kanon durch eine Zahlung von über 740 Talern ab.


Bis 1815 war das Grundstück unbebaut; damals aber erstanden dort Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Dornbusch wurde jährlich verpachtet. Schließlich bildeten sich mehrere kleine Besitzungen. Die eine Kätnerbesitzung kaufte Otto Geysmer 1861 in der Zwangsversteigerung für 4680 Taler.


Heute (das war etwa im Jahre 1925) gehört Dornbusch fünf Eigentümern. Es liegt im Gutsbezirk Gr. Röbern.



(       Hannelore Albuszies)