DER LANDKREIS ELBING   
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Bürgerwiesen


Die Bürgerwiesen wurden 1325 vom Elbinger Rat den Häusern der Altstadt zugeteilt. Ein Stück von 3 Morgen wurde ein Erbe genannt. Ein solches Erbe aber kam nur auf ein großes Haus. Die kleineren Häuser erhielten entsprechend weniger, halbe, Drittel- und Viertel-Erbe. Die Wiesen wurden auch nach der Güte in Klassen eingeteilt, die man Maße nannte. Die Altstadt hatte insgesamt 433 Erbe, oder 1299 Morgen Wiesen. Es scheint, als wenn die einzelnen Erbe unter den Altstädtern verlost worden sind, denn die im Register aufeinanderfolgenden Erbe sind Häusern in ganz verschiedenen Straßen zugeteilt. Die ersten Register über die Wiesen von 1325 sind nicht mehr vorhanden. Zum ersten Mal vermessen wurden die Bürgerwiesen im Jahre 1338. Im Jahre 1353 wurde das erste, noch heute erhaltene Wiesenbuch angelegt. 1421 fertigte der Elbinger Notar Wilhelm Merczan, der aus der Mark Brandenburg stammte, ein sehr sorgfältiges Wiesenbuch an, das auf Pergament sauber geschrieben und mit hübschen Miniaturmalereien verziert ist. Das Elbinger Stadtarchiv bewahrt heute noch mehrere Wiesenbücher auf.


Die Bürgerwiesen gehörten zum Gemeingut der Altstadt. Es waren folgende:

1. die Kuhwiesen (nördl. von Klaaßenhöfchen),

2. die Roßwiesen (nördl. von den Kuhwiesen),

3. die kurzen langen Wiesen mit dem breiten Stein und dem Bremsenwinkel (nördl. von den Roßwiesen und westl. vom Schleusendamm und seiner Verlängerung),

4. die langen Wiesen (westl. von Kraffohlsdorf),

5. die große und kleine Michelau (nördl. der langen Wiesen)

6. der große und kleine Holm (zwischen Zeyersrosengart und Stuba),

7. der krumme Ort (zwischen Schleusendamm und Elbingfluß),

8. die Bollwerkswiesen,

9. Wiesen im Ellerwalde,

10.der Grubenhagen.


Die Bürgerwiesen im Ellerwalde wurden 1565, als der Ellerwald besiedelt wurde, anderswohin verlegt; ebenso die Wiesen im Grubenhagen, als hier Häuser entstanden, und als 1628 hier Befestigungen angelegt wurden.


Die Bürgerwiesen unterlagen der Gemeinheitswirtschaft, daher auch der Name: Gemeingut der Altstadt. Die Verwaltung dieses Gutes hatten zunächst mehrere Bürger, später drei, zuletzt nur zwei. Für ihre Mühewaltung hatten sie die Nachweide der Wiesen; die Eigentümer hatten nur den ersten Heuschlag.


Als 1821 die Gemeinheitsteilungsordnung erschienen war, schritt man bald zur Separation des Gemeingutes der Altstadt, das damals 47 Hufen 25 Morgen und einige Grundstücke umfaßte. Die Separation zog sich von 1823 bis 1827 hin und wurde von dem Justizrat Jahnke aus Marienwerder durchgeführt. Große Widerstände hatten sich ihrer Durchführung in den Weg gestellt. Ein Teil der Interessenten war für die Separation; diese nannte man die Provokanten. Ein anderer Teil aber war dagegen; sie wurden die Provokaten genannt. Schließlich aber überzeugten sich diese davon, daß ihre Stellungnahme gegen die Separation ein Irrtum war. Und so wurde das Gemeingut separiert. Es blieb aber eine Kommune zur Wahrnehmung gemeinschaftlicher Interessen bestehen. Ein vom Magistrat 1829 aufgestelltes Statut für das Gemeingut der Altstadt wurde 1830 von allen Interessenten genehmigt.


(       Hannelore Albuszies)