Panklau
In der ersten Ordenszeit wohnten hier Eremiten. Dann wurde das Land besiedelt. Wir wissen aber nicht, wann das geschah. Der jährliche Zins betrug eine Mark fünf Skot und vier Hühner.
Am 4. Januar 1326 wurde vom Elbinger Komtur Hermann von Oettingen unter besonderer Zustimmung des Waldmeisters Friedrich von Wildenberg den Nikolaus Herbestin wegen seiner vielen Dienste dieser Zins zugesprochen. Die Besitzer Panklaus hatten ihre Abgaben also nicht an das Elbinger Schloß, wie es sonst üblich war, sondern an Nikolaus Herbestin zu entrichten. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts hatte der Elbinger Bürger Heinrich Halbwachs 20 Morgen Wiesen in Panklau. Er trat sie 1425 an den Orden auf dessen Verlangen ab und erhielt dafür 20 Wiesenmorgen bei Tolkemit.
Der Orden gab Panklau nun als bäuerliche Besitzung aus. Um 1440 hieß der Besitzer George Tirau. Er war dem Elbinger Schloß zins-und scharwerkspflichtig. Während des 13jährigen Krieges wurde das Gut an Hans Panklau verkauft, und von ihm trägt es noch heute seinen Namen. Daß das Gut gerade diesen Namen behalten hat, ist leicht zu erklären. Panklau war der letzte Besitzer des Gutes, ehe es durch den Krieg verwüstete wurde. Dann nahm die Stadt jahrhundertelang Besitz. Nach der Sitte der Zeit wurde es nach dem letzten Besitzer benannt. Erst 1829 kam das Gut wieder in Privatbesitz.
Panklau, das tatsächlich schon seit dem Hauptprivileg von 1457, rechtlich seit dem zweiten Thorner Frieden von 1466 zum Stadtgebiet Elbing gehörte, lag nach dem 13jährigen Krieg lange Jahrzehnte wüste. 1511 gehörte das Land zur Gemarkung Lenzen, ebenso wie der Succaser Krug – weitere Siedlungen gab es damals in Succase nicht – und die Haffwiesen. Dieses ganze Land unterstand dem Lenzer Schulzen. An dem Scharwerk der Lenzener – und diese hatten damals immer einen bespannten Wagen zu stellen – nahmen auch Panklau und Succase teil. 1532 befand sich in Panklau ein Bauernhof, der drei Mark jährlichen Zins an die Stadt entrichtete.
Als 1569 die Tolkemiter Starostei dem ermländischen Domkapitel abgenommen und Matthias Dzialynski übertragen wurde, da glaubte der neue Starost, Panklau gehörte auch zu seinem Gebiet und wäre nur von Elbing widerrechtlich der Starostei entrissen worden. Daher ließ er das Besitzrecht der Stadt Elbing an Panklau in Frage ziehen. Panklau wurde als königliches Tafelgut in Anspruch genommen. 1570 sprach König Sigismund II. das Gut auch der Stadt ab. Aber Elbing legte Berufung beim Reichstag ein, und bei der darauf (1572) stattfindenden Untersuchung wurde zweifelsfrei festgestellt, daß Panklau innerhalb der Grenzen des städtischen Gebietes lag. Das Besitzrecht der Stadt wurde 1579 noch bestätigt.
Elbing besaß nun Panklau mit Wald, Acker und Wissen ungestört bis ins 18. Jahrhundert hinein. 1622 wurden die Grenzen zwischen Panklau und Cadinen festgelegt. Der heutige Cadiner Ziegeleibach bildete im wesentlichen die Grenze. Im heute sogenannten Tannengrund standen Grenzbuchen. 1622 wurden auch die Grenzen zwischen Panklau und Scharffenberg, danach zwischen Scharffenberg und Lenzen, schließlich zwischen Rehberg und Lenzen festgestellt.
Bis 1696 wohnte der Waldwart von Panklau in Lenzen. Erst damals baute ihm die Stadt mitten im Walde ein Haus und wies ihm Ackerland und Wiesen an.
In ihrem seit 1572 ungestörten Besitz Panklaus wurde die Stadt 1723 beunruhigt, und zwar durch den damaligen Besitzer Cadinens, den Grafen Johann Wilhelm von Schlieben. Er schrieb an den damaligen Landrichter, den Ratsherrn Johann Sigismund Jungschulz (Landrichter von 1722-1724), die Grenzen zwischen Cadinen und Panklau wären falsch und ein Teil von Panklau gehörte zu Cadinen. Daraufhin reisten der Landrichter Jungschulz und der Amtsschreiber Johann Georg Brakenhausen (Er starb 1750 als Bürgermeister) zu einer Besprechung mit dem Grafen nach Cadinen. Der Graf war der Ansicht, daß die Stadt sich die Abwesenheit der Vorbesitzer von Cadinen zu nutze gemacht hätte. Diese hätten in fremden Diensten gestanden und sich wenig um Cadinen kümmern können. Damals hätte die Stadt ihre Grenze nach Cadinen hinausgeschoben und auch das Panklauer Waldwärterhaus schon auf Cadiner Land erbaut. Der Graf wies eine Abschrift der Urkunde vor, die in der Ordenszeit 1425 zwischen dem Hochmeister Paul von Rußdorf und dem Elbinger Bürger Heinrich Halbwachs über die 20 Morgen Panklauer Wiesen aufgesetzt worden war. Es ist nicht ganz ersichtlich, was der Graf mit dieser Urkunde beweisen wollte, aber jedenfalls folgerte er aus ihr, daß Elbing Panklau zu Unrecht besäße. Der Graf meinte, die Stadt müßte gutwillig ihren unrechtmäßigen Besitz an Cadinen zurückgeben. Der Landrichter Jungschulz erwiderte dem Grafen, daß bei allen Grenzbesichtigungen Cadinen immer zugezogen worden wäre. Die Urkunde von 1425 bewiese gar nichts. So verlief die Cadiner Unterredung ergebnislos.
Wahrscheinlich waren auch weitere Verhandlungen vergeblich. Jedenfalls legte der Graf am 15. September 1730 bei dem für ihn und die Stadt Elbing zuständigen polnischen Grodgericht in Christburg Verwahrung gegen die zwischen Panklau und Cadinen bestehenden Grenzen ein. Er ließ auch am 19. September einen polnischen Gerichtsbeamten, den man Wozny nannte, aus Christburg zur Grenzbesichtigung kommen. Als der Elbinger Rat dies erfuhr, schickte er seinerseits den außerordentlich tüchtigen Ratssekretär Carl Christian Lange zur Wahrung der städtischen Interessen nach Panklau. Lange fand an den Panklauer Grenzen eine Gesellschaft von sieben Personen vor, nämlich den Grafen selbst, einen Edelmann als Zeugen, den Wozny aus Christburg, den Burggrafen von Cadinen (Burggraf nannte man den Verwalter des Gutes, das der Graf nicht selbst bewirtschaftete. Der Burggraf übte im Auftrage des Grafen auch die Rechtsprechung), den Schulzen von Rehberg, den Waldknecht von Cadinen und den Waldknecht von Rehberg. Alle waren beritten. Als sich die sieben Reiter der Panklauer Grenz näherten, ritt Lange dem Grafen entgegen, begrüßte ihn und stellte sich ihm als Amtsschreiber von Elbing vor. Der Graf war erstaunt; er hatte einen Elbinger Abgesandten nicht erwartet. Trotzdem ritt er auf die Panklauer Wiesen. Lange fragte ihn, warum er mit so zahlreicher Begleitung ins Elbinger Gebiet ritte. Der Graf antwortete abweisend, hier wäre ein öffentlicher Weg. Lange erwiderte, das Verhalten des Grafen käme ihm trotzdem befremdlich vor, da er den Christburger Wozny in seiner Begleitung sähe. Darauf erklärte der Graf, daß er das der Herrschaft Cadinen unrechtmäßigerweise entzogene Land wieder haben wollte. Lange widersprach dem mit dem Hinweis, er würde eine Grenzbesichtigung nicht zulassen. Der Graf aber ritt weiter bis an den Damm, der die Lenzener Wiesen von den Succaser schied. Diesen Damm bezeichnete der Graf dem Wozny als die richtige Grenze zwischen Elbing und Cadinen. Lange erhob sofort beim Grafen, dem Wozny und den Zeugen Einspruch gegen diese eigenmächtige und willkürliche Grenzfestsetzung.
Trotzdem ließ der Graf 1731 die Stadt vor das höchste polnische Gericht, das königliche Assessorialgericht in Warschau, laden. Die ganze Sache ruhte dann bis 1737. Im Januar 1737 war Graf Johann Wilhelm von Schlieben gestorben. Cadinen war in den Besitz seiner Schwester, der verwitweten Frau Kanzler von Ostau gekommen. Mit ihrem Mädchennamen hieß sie Gräfin Maria Eleonore Casimira von Schlieben. Sie war eine sehr energische Dame und nahm gleich 1737 das Verfahren gegen die Stadt Elbing Panklaus wegen wieder auf. Wahrscheinlich hätte es auch Graf Johann Wilhelm schon früher getan, aber in Polen waren nach dem Tode des Königs August II. des Starken, der 1733 gestorben war, Unruhen ausgebrochen, die eine Wiederaufnahme des Streitverfahrens unmöglich machten. 1734 war Elbing im polnischen Thronfolgekrieg (1733-1735) von den Russen besetzt worden. Während dieser Zeit hatte die Stadt im Panklauer Walde Holz fällen lassen, und dieses Holz stand 1737 noch da. Die Kanzlerin von Ostau ließ dem Rat sagen, er sollte es ja nicht abfahren lassen. Er tat es trotzdem. 1739 ließ der Rat wieder Holz schlagen und wollte es gleich abfahren lassen. Die Kanzlerin erhob beim Präsidenten des Elbinger Rates hiergegen Einspruch durch den Christburger Wozny. Durch das Grodgericht wurde das Holz beschlagnahmt. Der Rat erhob Einspruch gegen die Beschlagnahme und begann das Holz abzufahren zu lassen. Da wurde er wieder, wie 1731, vor das königliche Assessorialgericht in Warschau geladen. Er stellte nun einstweilen die Holzabfuhr ein, setzte sie aber bald wieder fort.
Darauf wünschte die Kanzlerin eine Besprechung mit dem Elbinger Rat. Dieser sandte daher 1739 einige Abgesandte nach Cadinen, und zwar den Landrichter Isaak Feierabend (er war Landrichter von 1738-1749), den Außenkämmerer Johann Georg Brakenhausen (er war Landrichter von 1741-1743) und den Amtsschreiber Karl Christian Lange. An der Besprechung nahm auch der preußische Intendant, der Hofrat Pöhling, teil, der natürlich daran interessiert war, daß das Landgebiet der Stadt Elbing ungeschmälert erhalten blieb. Als Rechtsbeistand der Kanzlerin wirkte der preußische Tribunalsrat Dr. Boltz mit. Die Kanzlerin führte nun verschiedene Gründe dafür an, daß Panklau ihr gehörte:
1. In ihrer Handfeste gingen die Grenzen des Elbinger Gebiets nur bis Lenzen. Diese Handfeste zeigte sie aber nicht.
2. Ein 105 Jahre alte Mann behauptete, in seiner Jugend wäre von den Besitzern Cadinens im Panklauer Walde Holz geschlagen worden. Damals hatte Cadinen Martin Sigismund Graf Truchseß von Wetzhausen besessen.
3. Erst zur Zeit ihrer – d.h. der Kanzlerin – Minderjährigkeit (die Kanzlerin war 1681 geboren) wäre 1686 von Elbinger Rat des Panklauer Waldwärterhaus erbaut worden.
4. Ihr Vater, Graf Johann Theodor Dietrich von Schlieben, hätte keinen Waldknecht gehalten, und daher wäre es zur Verwirrung der Grenzen gekommen.
5. Schon 1723 hätte ihr Bruder, Graf Johann Wilhelm, beim Elbinger Rat Einspruch gegen die falschen Grenzen erhoben. Die Sache wäre also noch nicht verjährt.
Die Kanzlerin meinte, daß hieraus hervorging, daß Panklau zu Cadinen gehörte, hätte der Rat Unrecht getan, wenn er aus dem Panklauer Wald Holz hätte holen lassen.
Dr. Boltz fragte nun, wie die Stadt ihr Eigentumsrecht begründe, Lange verwies auf den Reichstagsbeschluß von 1572. Boltz schlug vor, den Wald zu teilen, um dem Streit ein Ende zu machen. Pöhling erklärte aber, das dürfe der Rat gar nicht ohne Genehmigung des polnischen Hofes. Wieder verlief die Unterredung ergebnislos.
Am 6. Oktober 1740 verhandelte die Kanzlerin in Elbing erneut mit den Beauftragten des Rats, dem Landrichter Feierabend, dem Vizelandrichter Brakenhausen und dem Außenkämmerer Daniel Fuchs. Die Verhandlung fand beim Hofrat Pöhling statt. Die Kanzlerin machte hier noch einen neuen Punkt geltend, der ihre Ansprüche auf Panklau klären sollte: 1686 hätte ihr Vater, Graf Johann Theodor, dem von ihm gestifteten Kloster die Holzung im Buchwald bei Lenzen eingeräumt. Das könne aber nur der Panklauer Wald sein. Die Ratsherren erwiderten, das wäre ein Irrtum, denn Panklau hätte 1686 noch gar keine Bäume, sondern Strauch gehabt. Scharffenberg aber wäre damals ein wohlbestandener Wald gewesen, und Scharffenberg grenze an Lenzen. Obgleich Elbing Panklau rechtmäßig besäße, wolle es doch einem Vergleich die Hand bieten, um den Streit aus der Welt zu schaffen. Darauf forderte die Gräfin den oberen, also östlichen Teil Panklaus, während sie den unteren, am Haff gelegenen Teil der Stadt überlassen wollte. Die Ratsherren erwiderten, der Rat wäre nicht ermächtigt, städtisches Gebiet abzutreten. Die Gräfin wollte nun nur noch das Holz vom halben Wald haben, den Grund und Boden aber der Stadt überlassen. Auch darauf gingen die Ratsherren nicht ein. Sie besprachen sich mit den vier Bürgermeistern und bieten der Kanzlerin darauf 50 Viertel Holz aus dem Panklauer Walde an. Diese war über diesen Vorschlag aber aufs Äußerste empört und sagt: „Dergleichen Offerte mache ich meinen Bedienten.“ Wieder war kein Vergleich zustande gekommen.
1742 und 1744 ließ der Rat im Panklauer Walde Holz schlagen und verkaufen trotz des Einspruches der Kanzlerin, die sie beim Christburger Grodgericht und beim Hofrat Pöhling erhoben hatte.
Im Februar 1746 ließ der damalige Landrichter, der überaus umsichtige und verständige Karl Christian Lange die Panklauer Grenze festlegen, und zwar in Gegenwart des Christburger Wozny und zweier Edelleute. Alte Leute aus Lenzen wurden dabei nach der alten, richtigen Grenze gerichtlich befragt. Die dabei aufgesetzte Urkunde wurde dem Christburger Grodgericht übergeben.
1746 trat die Kanzlerin Cadinen an den Grafen von Dombski ab, der ihre Nichte und Pflegetochter geheiratet hatte. Die Panklauer Streitsache aber wollte sie noch selber weiter führen, wie sie dem Elbinger Rat mitteilte. Sie machte dies auch wahr, indem sie Cadiner Leute im Panklauer Wald Holz schlagen ließ. Als der Rat dies erfuhr, meldete er es dem Hofrat Pöhling, der dieserhalb bei seiner vorgesetzten Behörde, der Kriegs-und Domänenkammer in Königsberg anfragte. Daraufhin schickte er preußische Soldaten nach Panklau und ließ durch sie das weitere Holzschlagen verhindern. Graf Dombski aber ließ den Elbinger Rat wieder einmal vor das Warschauer Gericht laden. Die Vorladung überbrachte dem Rat der Christburger Wozny.
Graf Dombski bat nun 1747 den König Friedrich II. von Preußen um Vermittlung. Der König erwiderte, erst müßte die Entscheidung des Warschauer Gerichts abgewartet werden. Der Hofrat Pöhling aber wurde angewiesen, sich des Elbinger Rates anzunehmen.
1750 erklärte das Warschauer Gericht der Stadt Elbing, sie dürfte bei 1000 Dukaten Strafe im Panklauer Walde kein Holz schlagen lassen, solange das Strafverfahren schwebte. Aber der Rat kümmerte sich wenig um diese Drohung.
1754 wollte das Warschauer Gericht durch eine Kommission die Sache an Ort und Stelle untersuchen lassen. Das wäre ein Unglück für die Stadt geworden, denn diese Kommission, größtenteils aus polnischen Magnaten bestehend, hätte zweifelsohne zugunsten ihres Standesgenossen, des Grafen Dombski, die Entscheidung getroffen. Der Rat verstand es, durch Verwendung beim polnischen Krongroßkanzler das der Stadt drohende Unheil abzuwenden.
Inzwischen hatte es noch 1754 der am Warschauer Hof weilende Sekretär der Stadt Elbing, Sigismund Michael Sieffert, verstanden, dem Grafen Dombski das Besitzrecht Elbings an Panklau klar zu machen. Er wies ihn darauf hin, daß Panklau zu Ordenszeiten ein zu Lenzen gehöriger Bauernhof gewesen wäre und durch das Hauptprivileg von 1457 mit Lenzen an die Stadt gekommen wäre. Auch der Reichstagsbeschluß von 1572, bestätigte 1579, müßte ihn, den Grafen, doch überzeugen. Als der Graf die Urkunden sah, meinte er, hätte er sie früher gekannt, so wäre er der Stadt durch den Prozeß nicht lästig gefallen. Aber er blieb bei der Ansicht, an einer Stelle hätte die Stadt die Grenze doch zu ihren Gunsten berichtigt. Würde ihm dieser letzte Zweifel benommen, so wollte er die ganze Sache fallen lassen.
1756 teilte der seit Pöhlings Tode (1752) als Intendant des Elbinger Gebiets tätige Kriegsrat Köppen dem Rat mit, eine Kommission in der Panklauer Sache würde nicht erscheinen, ehe nicht der König von Preußen seinerseits Kommissare ernannt haben würde.
Graf Dombski hatte sich noch einmal an Friedrich den Großen gewandt. Aber dieser, der durch seinen Intendanten die Sache Elbings, natürlich zugunsten Preußens, vertreten ließ, und dem daher die wiederholte Bitte des Grafen um Vermittlung lästig war, verwies ihn einfach an die Regierung und an die Kriegs-und Domänenkammer in Königsberg. 1756 schrieb daher Dombski an dies Kammer. Sollte der preußische König sich gegen ihn entscheiden, so wollte er seinen Anspruch auf Panklau aufgeben.
Inzwischen waren die Kriegsräte von Auer, Lehmann und Köppen zu Kommissaren vonseiten Preußens ernannt worden. Köppen riet dem Rat, dem Beispiel Dombskis zu folgen und sich der Entscheidung des Königs zu unterwerfen. Sie würde für die Stadt sicher günstig sein. Darauf wollte sich der ängstliche und vorsichtige Rat aber nicht einlassen.
Die Kommission kam überhaupt nie zustande. Der Graf Dombski muß eingesehen haben, daß sein Ziel nicht zu erreichen war, da der König von Preußen auf Seiten Elbings stand. Dombski hat keine weiteren Schritte unternommen. Und so blieb Panklau im Besitz Elbings. 1758 ließ der Rat ohne den geringsten Einspruch von Dombskis Seite schon wieder Holz im Panklauer Wald schlagen. So hatte das Streitverfahren im ganzen 35 Jahre gedauert, von 1723 – 58. Es war günstig für die Stadt verlaufen. Auch 1764 schlug man Holz, ohne daß ein Einspruch erfolgte. Als städtischer Besitz ging Panklau in die preußische Zeit hinüber.
Zu Beginn dieser Zeit hatte Panklau einen stattlichen Buchenwald. Der letzte Landrichter Friedrich Reinhold Horn (1772), der nun als Mitglied des neuen Magistrats Stadtrat geworden war, berichtete am 9. Februar 1773 an die westpreußische Kriegs-und Domänenkammer über Panklau folgendes: „Da vor etwa 35 Jahren ein Strich von 400 Vierteln ganz abgeholzt worden (Das war der große Holzschlag während der russischen Besetzung Elbings 1784.), so steht jetzt – 1773 - wieder ein eben so schlagbares Holz daselbst, so daß der Holzboden einer der besten ist.“ Trotzdem der Panklauer Wald gut bestanden war, schlug man hier in der letzten polnischen Zeit jährlich nur neun Viertel Holz, und zwar vier für den Panklauer Waldwärter, vier für den Landreiter und ein Viertel für den Bauschreiber. Auch in der preußischen Zeit fand kein größerer Holzschlag im Panklauer Walde statt. Der Waldwärter kostete mehr, als der Wald einbrachte. Er bezog jährlich 33 Taler, 10 Silbergroschen und hatte freie Nutzung des Gartens und Ackers. Da nun die Stadt Elbing infolge der napoleonischen Zeit sehr verschuldet war, dachte man an den Verkauf des Waldes. Martin Friese, der Gr. Wesseln von 1817 – 36 besaß, wollte Panklau gegen bare Bezahlung 1827 kaufen. 1828 wurde der Wald vom Stadtbaurat Zimmermann und den städtischen Forstdeputierten abgeschätzt. Der Buchenwald war vorzüglich. Der Obstgarten des Försters umfaßte zwei magdeburgische Morgen, dessen Acker 26 Morgen magdeburgisch. Ferner hatte er ein Wohnhaus, 43 Fuß lang und 31 Fuß tief, von ausgemauertem Fachwerk, zwei Ställe und eine Scheune. Der Wert von ganz Panklau wurde auf 982 Taler geschätzt. Der Magistrat war mit dieser Schätzung sehr unzufrieden und wollte den Forst durch einen Sachverständigen, den Oberförster Otto von Stellinen, abschätzen lassen. Doch dagegen waren die Stadtverordneten; sie meinten, das wäre nicht nötig. Neben Friese bewarb sich jetzt auch noch Landrat Abramowski um Panklau. Die Regierung wies 1828 die Stadtverordneten darauf hin, daß ein Verkauf Panklaus sich nicht empföhle, da die ländlichen Grundstücke beinahe wertlos wären. Sollten sie Panklau aber doch verkaufen wollen, so müßte ein Sachverständiger den Forst abschätzen. Oberförster Otto schätzte den Wert Panklaus im Juni 1828 auf 2118 Taler. Nun sollte am 7. Januar 1829 Panklau öffentlich versteigert werden. man wünschte, daß der Käufe Panklaus jährlich zehn Achtel Holz liefern sollte. Darauf aber ging kein Käufer ein. Landrat Abramowski wollte sechs Achtel Birken jährlich liefern und 300 Taler für Panklau bezahlen. Andere Käufer boten mehr, so daß schließlich der Verkaufspreis Panklaus auf 500 Taler kam. Da bot der Glasermeister Gerner 2000 Taler, aber ohne Holzlieferung. Gerner bekam den Zuschlag. Er erklärte aber, er hätte da Gebot nur für den Landrat Abramowski abgegeben. So bekam dieser den Zuschlag; er bezahlte die 2000 Taler bar am 9. Februar an die Kämmereikasse, die sie sofort zur Tilgung von Schulden verwandte.
Landrat Abramowski hatte Panklau billig erworben, auch für die damaligen Verhältnisse. Er kaufte gleich noch vom dem Succaser Krüger Peter Paul Schröder zehn kulmische Morgen Wiesen, später erwarb er noch mehr Succaser Wiesen. Er erbaute das Gutshaus, das eine sehr schöne Aussicht auf Haff und Nehrung bietet. Ebenso war er der Begründer des Forsthauses Neu-Panklau, das heute an der Chaussee von Lenzen nach Cadinen liegt. Landrat Abramowski wohnte in Panklau, und suchte nur zweimal wöchentlich zur Erledigung seiner Amtsgeschäft Elbing auf. Er war ein großer Naturfreud. Aus dem Panklauer Walde wollte er einen Naturpark machen, deshalb ließ er nur solches Holz einschlagen, das die Schönheit des Forstes beeinträchtigte. An dem von Cadinen nach Neu-Panklau führenden Kirchensteige schuf er durch Waldlichtungen herrliche Fernsichten, deren jeder er einen besonderen Namen gab. Von ihnen gewährte die sogenannte „Landratshöhe“ den schönsten Ausblick. Der Karlsberg trägt nach ihm selbst, Karl Friedrich Abramowski, seinen Namen. Die unmittelbar am Gutshause Panklau liegenden „heiligen Hallen“ soll König Friedrich Wilhelm IV. anläßlich eines Besuches im August 1845 auf eine Fahrt von Cadinen nach Elbing erstmalig so benannt haben. Das Wort selbst stammt aus Mozarts „“Zauberflöte“. Der Name hat sich dann bis in unsere Tage erhalten.
Landrat Abramowski war am 6. November 1793 in Elbing geboren. Nachdem er Panklau 40 Jahre lang bewohnt hatte, kam das Gut 1871 unter den Hammer. Schon 1867 hatte Abramowski das Landratsamt niedergelegt. Die letzten Lebensjahre verbrachte er in Elbing, wo er im August 1875 starb.
Panklau kauften unter Vermittlung der Elbinger Kreditbank für 34 000 Taler zunächst vier Naturfreunde, Philips, Wiedwald, Buchbindermeister Teuchert und Kupferschmied Wilhelm. Der Ackerbürger Diegner in Tolkemit bot ebensoviel wie diese vier Männer. Er wollte aber den Panklauer Wald abholzen. Daher bekamen jene vier Männer den Zuschlag. Nur kurze Zeit aber hatten sie Panklau im Besitz. Bereits 1872 kaufte Ludwig Wilhelm Bodo Friedrich Baron von Minnigerode auf Rossitten im Kreise Pr. Holland Panklau für 44 000 Taler.
1897 erwarb die Firma Schmalfeldt und Reich vom Freiherrn von Minnigerode das Gutshaus Panklau, Wiesen, Gärten und etwa 18 Morgen Wald, im ganzen etwa 100 Morgen, später kaufte sie noch 45 Morgen dazu. Die Firma errichtete in Panklau eine große Ziegelei. Das Forsthaus Neu-Panklau nebst 600 Morgen Wald blieb im Besitz des Freiherrn von Minnigerode. Dieses Forsthaus und ein beträchtlicher Teil der Forst liegt aber nicht in der Gemarkung Panklau, sondern in der Gemarkung Lenzen. Panklau, das ursprünglich noch keine vier Hufen hatte, ist nämlich durch Abramowski, der Lenzer Land besonders zu Zeiten der Separation erwarb, sehr vergrößert worden.
Der Gutsbezirk Panklau hat heute (ca. 1923) 63 ha und 6 Bewohner.
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